Sicherheitsbericht / Sicherheitsbewertung (SB)

Um ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt bereitstellen zu können, muss dieses bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Anwendung für den Verbraucher sicher sein. Um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes gewährleisten zu können schreibt die EU- Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Durchführung eines Sicherheitsberichtes inklusiver Sicherheitsbewertung vor.

Die Sicherheitsbewertung darf nur von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, die über ausreichende Berufserfahrung und Qualifikationen gemäß der Verordnung verfügt.

Notwendige Unterlagen für die Erstellung eines Sicherheitsberichtes:

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