Produktinformationsdatei (PID)
Gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die verantwortliche Person, die ein kosmetisches Mittel auf dem Markt bereitstellt, eine Produktinformationsdatei führen. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zum Produkt sowie den Sicherheitsbericht inklusive Sicherheitsbewertung.
Übersicht der Informationen die in der PID enthalten sein müssen:
- Beschreibung des kosmetischen Mittels (u.a. Produktname, Rezepturnummer, Charakterisierung des Verwendungszwecks…)
- Sicherheitsbericht inklusive Sicherheitsbewertung
- Beschreibung der Herstellungsmethode
- Erklärung zur Einhaltung der „guten Herstellungspraxis“ (GMP Nachweis)
- Wirknachweis, falls Wirkversprechen angepriesen werden
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Daten über jegliche vom Hersteller, Vertreiber oder Zulieferer im Zusammenhang mit der Entwicklung oder der Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels oder seiner
Bestandteile durchgeführten Tierversuche, einschließlich aller Tierversuche zur Erfüllung der Rechtsvorschriften von Drittländern.