Etikettenprüfung / INCI Erstellung

Gemäß EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 muss die INCI (International Nomenclatur of Cosmetic Ingredients)- Kennzeichnung der Inhaltsstoffe auf dem Behältnis und/oder der Verpackung vermerkt sein. Dabei werden neben allen kennzeichnungspflichtigen Duftstoffen auch alle absichtlich dem Produkt zugefügten Inhaltsstoffe entsprechend der Gewichtsanteile aufgeführt.

Als Inverkehrbringer sind Sie des Weiteren dazu verpflichtet, eine Mindestanforderung an Informationen auf dem Etikett bereitzustellen. Der Endverbraucher wird dadurch z.B. über mögliche allergene Bestandteile, die Anwendung oder über die Haltbarkeit des Produktes informiert.

Für bestimmte Verpackungsgruppen (z.B. Aerosolverpackungen, Fertigverpackungen etc.) sind bestimmte Gefahrensymbole gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bzw. Hinweise und Symbole laut FertigPackV 1981 bindend.

white plastic bottle