Produktnotifizierung
Um ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt bereitstellen zu können, ist die Durchführung eines Sicherheitsberichtes inklusiver Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Zudem muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen das kosmetische Mittel beim CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) angemeldet werden.
Ziel der Erfassung von kosmetischen Mitteln beim CPN-Portal ist der Verbraucherschutz. Beim Auftreten von ernsten unerwünschten Nebenwirkungen können europäische Ämter auf das Portal zugreifen und Informationen z.B. über Allergene Inhaltsstoffe und Alkohol oder andere sicherheitsrelevante Daten einsehen.
Zur Nutzung des CPNP muss sich jede verantwortliche Person zunächst über „EU Login“, ein Authentifizierungsdienst der EU-Kommission, registrieren. Detaillierte Erläuterungen zum Registrierungsvorgang sowie zur Nutzung des CPNP liefert ein von der EU-Kommission in allen Amtssprachen angebotenes umfangreiches Nutzerhandbuch. Dieses findet sich zusammen mit weiteren Informationen zu CPNP hier auf den Internetseiten der EU-Kommission.